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RECHTLICHE INFORMATIONEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Bedarfswerk – Inhaber Dimitrios Karastogios

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge von Bedarfswerk mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“). Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Das gilt auch, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen liefern.

(3) Individuelle Vereinbarungen sowie von uns ausdrücklich akzeptierte Vertrags-, Vergabe- oder Einkaufsbedingungen des Kunden gehen diesen Bedingungen vor.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung in Textform oder durch Ausführung der Bestellung zustande.

(3) Bestellt der Kunde nach einer von ihm vorgegebenen Artikelnummer, Herstellerbezeichnung, Zeichnung oder sonstigen Spezifikation, ist diese Vorgabe für die Auswahl der Ware maßgeblich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(4) Soweit wir Angaben zu Beschaffenheit, Kompatibilität oder Einsatzmöglichkeiten von Herstellern oder Vorlieferanten übernehmen, beruhen diese auf deren Angaben. Das gilt auch für von uns vorgeschlagene Ersatz- und Alternativprodukte. Die bloße Benennung eines Ersatz- oder Alternativprodukts ist keine Bestätigung seiner Eignung für einen bestimmten Einsatzzweck. Die Eignung für einen bestimmten Einsatzzweck prüft der Kunde, sofern eine bestimmte Eignung nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und der Versandkosten.

(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Vorkasse oder Anzahlungen können vereinbart werden.

§ 4 Lieferung

(1) Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt haben.

(2) Werden wir trotz eines rechtzeitig abgeschlossenen Deckungsgeschäfts von unserem Vorlieferanten nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert, ohne dass wir dies zu vertreten haben, informieren wir den Kunden unverzüglich. Dasselbe gilt bei höherer Gewalt oder sonstigen von uns nicht zu vertretenden Leistungshindernissen, soweit sie die Lieferung beeinträchtigen. Die Lieferfrist verlängert sich um die Dauer des Hindernisses. Dauert das Hindernis länger als sechs Wochen, können beide Seiten hinsichtlich der betroffenen Leistung vom Vertrag zurücktreten; dafür bereits geleistete Zahlungen erstatten wir unverzüglich. Gesetzliche Rechte des Kunden wegen Unmöglichkeit oder Verzugs bleiben unberührt.

(3) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

§ 5 Stornierung und Rücknahme

(1) Eine Stornierung erteilter Aufträge oder die Rückgabe mangelfreier Ware ist nur mit unserer Zustimmung in Textform möglich.

(2) Eigens für den Kunden beschaffte mangelfreie Ware nehmen wir grundsätzlich nicht zurück. Stimmen wir einer Stornierung oder Rücknahme zu, trägt der Kunde die uns tatsächlich entstehenden und dem Auftrag zuzuordnenden Kosten, insbesondere Stornokosten des Vorlieferanten und Frachtkosten.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

§ 7 Mängel und Gewährleistung

(1) Offensichtliche Mängel sowie offensichtliche Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ablieferung in Textform anzuzeigen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Andernfalls gilt die Ware hinsichtlich dieser offensichtlichen Abweichungen als genehmigt. Nicht offensichtliche Mängel bleiben von dieser Frist unberührt. Das gilt nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln und nicht für Ansprüche nach § 8 Abs. 2. Soweit gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflichten bestehen, gehen diese vor.

(2) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung, soweit die gewählte Art der Nacherfüllung für den Kunden nicht unzumutbar ist. Im Übrigen gelten für Minderung und Rücktritt die gesetzlichen Voraussetzungen.

(3) Mängelansprüche bei neu hergestellten beweglichen Sachen verjähren in einem Jahr ab Ablieferung. Die Verkürzung gilt nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei übernommenen Garantien, in den Fällen des § 8 Abs. 2 sowie der §§ 438 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 3 und 445b BGB; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.

§ 8 Haftung

(1) Die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen gelten für Schadensersatzansprüche. Die gesetzlichen Rechte des Kunden wegen Mängeln auf Nacherfüllung, Minderung und Rücktritt bleiben unberührt.

(2) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie im Umfang einer von uns übernommenen Garantie.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

(4) Im Übrigen ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

§ 9 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Kontakt: info@bedarfswerk.de